Muss ich nun die Pflege als Angehöriger selbst bezahlen?

Bei einem persönlichen Besuch vor Ort kann die individuelle Situation eingeschätzt werden und weitere Möglichkeiten der Hilfe besprochen werden. Gerne erstellen wir darauf basierend einen persönlichen Pflegeplan und einen gebührenfreien Kostenvoranschlag, der alle Leistungen aufschlüsselt. Als Vertragspartner der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen rechnen wir direkt mit diesen ab.

  1. Die Krankenversicherung. Die Krankenkasse bezahlt den Pflegedienst, wenn es um Leistungen der häuslichen Krankenpflege geht. Häusliche Krankenpflege wird vom Arzt verordnet. Häusliche Krankenpflege erhalten auch Menschen ohne Pflegegrad zum Beispiel für die Nachsorge nach einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt oder einfach nur für das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.
  2. Die Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung ist zuständig für Menschen mit Pflegegrad 2-5. Sie übernimmt dann die Kosten für den Pflegedienst in Höhe der Maximalleistung je Pflegegrad.
  3. Das Sozialamt. Für Menschen die „Hilfe zur Pflege“ erhalten, ist das Sozialamt zuständig
  4. Selbstzahler. Wenn mehr Leistungen in Anspruch genommen werden als über die Pflegesachleistungen abgedeckt sind, oder wenn Leistungen in Anspruch genommen werden, für welche die Leistungsträger nicht aufkommen.